BNK – Die Region wird dunkel.
Bereits vor mehreren Jahren wurde die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (kurz „BNK“) vom Gesetzgeber für alle neuen und die meisten Bestands-WEA verpflichtend eingeführt. Bei der BNK geht es darum, dass das nächtliche rote Blinken der WEA nur noch dann notwendig ist, wenn sich ein Flugobjekt in der Nähe befindet. Das rote Blinken war bisher von der Luftfahrtbehörde verpflichtend vorgegeben, selbst wenn sich keine Flugobjekte in der Nähe befanden. Dies ändert sich nun!
Die Nachrüstungspflicht für viele tausend WEA in Deutschland hat dazu geführt, dass sich der Einbau der BNK immer wieder aufgrund von Lieferschwierigkeiten und stockenden, behördlichen Verfahren verzögert hat.
Wir konnten bereits in 2022 für alle unsere WEA die behördliche Genehmigung zur BNK-Nachrüstung einholen. Zudem sind wir froh, dass wir frühzeitig mit der Firma Protea Tech (https://bnk-wind.de/) einen verlässlichen Partner gefunden haben, der aus unserer Sicht über das beste BNK-System verfügt. Denn das System kann mit wenigen Empfängern viele Windparks abdecken, sodass wir alle unsere Windparks in der Region in 3 Cluster zusammenfassen konnten, was für jede einzelne WEA die effizienteste Lösung ist und es uns sehr leicht macht, neue Windparks in der Region in die bestehenden Cluster zu integrieren.
Nun ist es also soweit. Derzeit gehen sukzessive unsere Windparks in den BNK-Betrieb, das heißt es wird dunkel. Da nachts kaum Flugzeuge o.ä. in der Nähe der WEA unterwegs sind, gehen wir davon aus, dass das rote Blinklicht über 95% der Zeit dunkel bleiben wird.
„Die Umrüstung unserer Windparks mit der BNK war eine Menge Arbeit, bei der wir viele Beteiligte zusammenbringen mussten. Nun endlich wird der Nachthimmel dunkel.“
Jochen Breuch, Technischer Betriebsführer