Warmer Geldregen für die Kommunen – REA hat 2023 190.000 € an die Kommunen der Region ausgeschüttet, 2024 sind es ca. 437.000 €
Klamme Kassen, hohe Steuerlast, Sanierungsstau – dies ist die traurige Realität in vielen Kommunen in NRW. Von der Windenergie profitierten die Kommunen bisher vorwiegend indirekt über die Gewerbesteuereinnahmen, ggfs. über eine Beteiligung an der Betreibergesellschaft des Windparks und über die Verpachtung von kommunalen Grundstücken. Die Bundesregierung hat 2023 mit der Einführung des §6 EEG die Möglichkeit geschaffen, durch einen direkten Zahlungsfluss vom Windparkbetreiber an die Kommune die Wertschöpfung vor Ort erheblich zu steigern und damit auch die Akzeptanz vor Ort. Profitieren können alle Kommunen innerhalb eines 2,5 km-Radius um die Windenergieanlagen, anteilig an ihrem Flächenanteil. Bei der Zahlung handelt es sich jedoch nicht um eine verpflichtende Abgabe, sondern um eine freiwillige Leistung.
Für uns als REA war jedoch schnell klar, dass wir trotz des damit verbundenen zusätzlichen Verwaltungsaufwandes dieses Instrument nutzen möchten, um die regionale Wertschöpfung an der Windenergie weiter zu erhöhen. Dies passt zu unserem Geschäftskonzept, unsere Projekte nicht an Großinvestoren zu verkaufen, sondern diese immer mit breiter Bürgerbeteiligung und/oder mit kommunalen und regionalen Partnern umzusetzen.
Insgesamt haben die von uns projektierten Windparks im ersten Rumpfjahr 2023 ca. 190.000 € in die Kassen der Kommunen gespült, davon gingen beispielsweise 44.432 € nach Hürtgenwald, wo das Geld direkt für kommunale Projekte genutzt werden konnte. Dieser Betrag erhöht sich ab dem Jahr 2024, da mit weiteren Kommunen entsprechende Verträge geschlossen wurden und erstmals ein ganzes Jahr abgerechnet wird. Somit erhöht sich die Zahlung der von der uns initiierten Windparks an die Kommunen der Region im Jahr 2024 auf einen stolzen Betrag von ca. 437.000 € pro Jahr.
Erst kürzlich haben wir in Erftstadt 12 weitere WEA errichtet, die noch in diesem Jahr in Betrieb gehen sollen. Hier sind neben dem kommunalen Unternehmen „Rurenergie GmbH“ die Grundstückseigentümer und die „Bürgerenergiegenossenschaft Kreis Düren eG“ beteiligt. Auch hier haben wir uns dazu entschlossen die umgebenden Kommunen zu beteiligen, sodass ab nächstem Jahr insgesamt ca. 167.000 € pro Jahr in die kommunalen Haushalte von Erftstadt, Weilerswist und Zülpich fließen werden. Durch weitere Windparks, welche sich bereits in Bauvorbereitung oder im fortgeschrittenen Genehmigungsverfahren befinden, wird sich dieser Betrag immer weiter erhöhen.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der positive Beitrag der Windenergie neben der ökologischen Wirkung durch Einsparung von CO2 zukünftig durch die Möglichkeit der finanziellen Teilhabe der Kommunen weiter ansteigt. In Kombination mit dem in NRW ebenfalls 2023 neu verankerten Bürgerenergiegesetz werden Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger zukünftig noch mehr von der Windenergie profitieren.